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Bieter-Informationen

Diese Seite bündelt die Teilnahmebedingungen, Rechtsgrundlagen und Verfahrensabläufe für Bieter an Vergaben der Dienstwagen-Zentrale. Für verfahrensspezifische Fragen gilt ausschließlich die im jeweiligen Verfahren genannte Kontaktstelle.

1. Teilnahmevoraussetzungen (Eignung)

Die Eignung wird anhand der Eignungserklärung (EER) nachgewiesen; Referenzen werden nur auf Aufforderung angefordert. Bieter haben bei Abgabe anzugeben bzw. beizufügen:

NachweisRegelungHinweis
Zuverlässigkeit§ 44 Abs. 2 VgV / EigenerklärungAusschlussgründe sind abschließend zu verneinen (Korruption, Mafia, Schwarzarbeit, Steuerschulden > 25 EUR nach § 22 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
Fachkunde & Leistungsfähigkeit§ 45 VgVUmsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Kapazitäten, technische Ausrüstung
BerufshaftpflichtMindestdeckungmind. 1 Mio. EUR pauschal / 2 Mio. EUR bei Bauleistungen (Vordruck EER Abschnitt II)
Registerauszug§ 44 Abs. 2 Nr. 4 VgVHandelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (bei Aufforderung)
Zahlung von Steuern/Abgaben§ 44 Abs. 2 Nr. 6 VgVEigenerklärung; Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG auf Verlangen

Kleinunternehmer: Bei Unterschwellenvergaben genügt die Eigenerklärung; Mittelstandsregelungen nach § 5 Abs. 2 UVgO bleiben unberührt.

2. Ablauf eines Vergabeverfahrens

PhaseRegelungFrist
Bekanntmachung§ 37 VgV / TED + Deutsche eVergabeTag 0
Bieterfragen§ 20 VgV — schriftlich bis 10 Tage vor FristablaufAntwort an alle Bieter anonymisiert
Angebotsabgabeelektronisch über die Abgabestellegem. Bekanntmachung (Ausschlussfrist § 57 UVgO sinngemäß)
Angebotseröffnungnichtöffentlich, § 55 VgVTermin in den Vergabeunterlagen
Bewertung & Prüfung§§ 58–62 VgV Eignung → Wertungangemessene Frist
Information der Bieter§ 134 GWBfrühestens 15 Kalendertage nach Information
Zuschlag & Rechtsschutz§§ 155–160 GWB VergabekammerAntrag 15 Kalendertage

3. Rechtsgrundlagen — die wichtigsten Normen im Überblick

NormKerninhalt für Bieter
§ 97 Abs. 1 GWBWettbewerbsprinzip: alle Bieter gleich zu behandeln; Diskriminierungsverbot
§ 97 Abs. 5 GWBBehandlungsschutz: Bieter haben Anspruch auf Einhaltung der Regeln
§ 101 GWBAnwendungsbereich: öffentliche Aufträge über Schwellenwerte
§ 124 GWBMittelstandsförderung: Aufteilung in Teil-/ Lose; Zusammenrechnungsverbot
§ 123 GWBUnterschwelle: Ermessensausübung nach billigem Ermessen
§ 134 GWBInformations- und Wartepflicht vor Zuschlag (15 Kalendertage)
§ 155 GWBVergabekammer: Zuständigkeit, Antrag, 15-Tage-Frist
§ 159 GWBKosten des Nachprüfungsverfahrens
§ 19 VgVFristen für Bieterfragen; Fristverlängerung
§ 31 VgVBekanntmachungen (TED/Amtsblatt), Content der Veröffentlichung
§ 40 VgVFristen für den Eingang der Angebote: mind. 35 Tage bei offenen Verfahren (verkürzt bei e-Vergabe auf 15 Tage bei Aufforderung)
§ 53 VgVElektronische Angebotsabgabe — Signatur, eForms, DEFORM-Vordrucke
§ 56 VgVAbgabe der Angebote — Fristen, Nachweise zum Angebot
§ 59 VgVEignungsprüfung: Ersetzung durch Zertifikate (EMAS, Präqualifikation)
§ 122 GWB / Art. 67 RL 2014/24/EUZuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot, Lebenszykluskosten
UVgO § 20Unterschwelle: Fristen, Eignung, Wertung

4. Häufige Fehler bei der Angebotsabgabe

  • Fehlende Eignungserklärung oder nicht unterschriebene Vordrucke (formaler Ausschluss)
  • Angebot nach Fristablauf eingereicht — Nachweis der termingerechten Absendung genügt nicht bei elektronischer Abgabe (§ 57 UVgO)
  • Abweichungen von den Vergabebedingungen ohne Kennzeichnung als Nebenangebot (§ 60 VgV)
  • Unvollständige Preisangaben; Änderungen an Sperrvermerken der Vordrucke
  • Nichtbeachtung der Form (Verschlüsselung/PDF/Signatur gem. § 53 VgV)

5. Elektronische Abgabe & Signaturen

Angebote sind elektronisch über die Abgabestelle einzureichen. Anforderung an Dokumente: PDF/A, max. 20 MB pro Datei; qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird auf Aufforderung verlangt (§ 53 Abs. 9 VgV). Zur Erstellung einer QES sind die Anbieter der Vertrauensdienstleistungen nach eIDAS-VO (EU) 910/2014 zugelassen; eine Liste akkreditierter Diensteanbieter führt die Bundesnetzagentur.

6. Korruptionsschutz & Compliance (§ 98 GWB)

Erfolgt der Auftrag unter wesentlicher Beteiligung Dritter, sind vom Bieter Verpflichtungserklärungen nach § 98 GWB vorzulegen; ein Verstoß berechtigt zum Ausschluss. Ein vorsätzlicher Versuch unzulässiger Absprachen (§ 123 GWB) führt zur Sperre von bis zu 3 Jahren (§ 124 GWB).

7. Kontakt für Bieter

Allgemeine Anfragen zur Teilnahme, zu Eignungsnachweisen oder zu Fristen richten Sie an kontakt@dienstwagen-zentrale.de oder Fon 0228 99 334-0 (Durchwahl −4443). Verfahrensbezogene Kommunikation (Bieterfragen) läuft ausschließlich schriftlich über die Bieterfragen-Stelle.