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Schwellenwerte 2026/2027

Die Unterschreitung oder Überschreitung der EU-Schwellenwerte bestimmt das anwendbare Verfahrensregime (UVgO/VgV vs. EU-Vergaberichtlinien). Maßgeblich ist der Auftragswert ohne Umsatzsteuer (§ 3 VgV).

BereichSchwellenwert (ohne USt.)Regime
Liefer- und Dienstleistungen, zentrale Bundesvergabe215.000 EUREU (RiLi 2014/24/EU)
Liefer- und Dienstleistungen, übrige öffentliche Auftraggeber214.000 EUREU
Bau- und Konzessionsleistungen5.382.000 EUREU
Soziale und besondere Dienstleistungen139.000 EUR (zentral) / 214.000 EURLichtregime § 130 GWB
Nationale Unterschwellenvergabeunterhalb der EU-WerteUVgO

Werte gem. Schwellenwert-Mitteilung der Kommission 2024/C 2268/03; Anpassungen zum 01.01.2026 berücksichtigt.

Auftragswertschätzung

Der Auftragswert wird auf Grundlage des üblichen Entgelts unter Einbeziehung von Optionen und Rahmenverlängerungen geschätzt (§ 3 Abs. 3–5 VgV). Umgehungsabsicht durch Auftrags splitting ist unzulässig; Teilaufträge werden ggf. zusammengerechnet.